Amazon GPSR Compliance 2026: Leitfaden für Nicht-EU-Seller

Amazon GPSR Compliance 2026: Leitfaden für Nicht-EU-Seller

Die Europäische Union (EU) hat mit der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) eine neue Ära der Produktsicherheit eingeläutet, die weitreichende Auswirkungen auf alle Wirtschaftsakteure hat, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten. Insbesondere für Nicht-EU-Verkäufer, die ihre Produkte über Plattformen wie Amazon vertreiben, ist das Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschriften von entscheidender Bedeutung, um den Marktzugang zu sichern und hohe Strafen zu vermeiden. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die Kernaspekte der GPSR, die Rolle des EU-Bevollmächtigten (EU AR) und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen wie den Digitalen Produktpass (DPP) und die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR).

Einführung: Die EU-Produktsicherheitslandschaft im Wandel

Der europäische Markt ist für viele internationale Händler äußerst attraktiv. Doch mit dem Zugang zu Millionen von Verbrauchern gehen auch strenge Anforderungen an die Produktsicherheit einher. Die EU hat sich stets dem Schutz ihrer Bürger verschrieben, und die Gesetzgebung in diesem Bereich wird kontinuierlich weiterentwickelt und verschärft. Die jüngste und bedeutendste Änderung ist die Einführung der GPSR, die am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist [1] [2]. Sie ersetzt die bisherige Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) und bringt eine Reihe neuer Verpflichtungen mit sich, die insbesondere den Online-Handel und Nicht-EU-Verkäufer betreffen.

Für Amazon-Verkäufer außerhalb der EU bedeutet dies, dass sie proaktiv handeln müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Standards entsprechen. Andernfalls drohen nicht nur die Entfernung von Produktlistings, sondern auch erhebliche finanzielle Sanktionen [3]. Darüber hinaus sind die GPSR und die damit verbundene Pflicht zur Benennung eines EU-Bevollmächtigten nur der Anfang. Zukünftige Regulierungen wie die ESPR und der DPP werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Transparenz von Produkten weiter erhöhen und ab 2027 schrittweise in Kraft treten [4] [5].

Was ist die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Die Verordnung (EU) 2023/988, besser bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), ist ein zentrales Element des EU-Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Sicherheit von Verbraucherprodukten. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, und den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu stärken [6].

Definition und Ziele

Die GPSR legt allgemeine Sicherheitsanforderungen für Produkte fest, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern verwendet werden könnten. Sie gilt für eine breite Palette von Produkten, die nicht von spezifischeren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union abgedeckt sind, oder ergänzt diese, wenn bestimmte Risiken nicht durch die spezifischen Vorschriften abgedeckt sind [7]. Die Verordnung zielt darauf ab:

Geltungsbereich und Ausnahmen

Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie neu, gebraucht, repariert oder wiederaufbereitet sind [9]. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Produkte, die bereits unter spezifische EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen (z.B. Spielzeug, Elektronik, Medizinprodukte), unterliegen primär diesen spezifischen Vorschriften. Die GPSR greift hier nur ergänzend, wenn bestimmte Sicherheitsaspekte nicht abgedeckt sind [7]. Ausgenommen sind auch Produkte wie Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel und lebende Pflanzen, da diese bereits durch eigene, umfassende Rechtsrahmen reguliert sind [10] [11] [12].

Inkrafttreten

Die GPSR ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt seit dem 13. Dezember 2024 [1] [2]. Dies bedeutet, dass alle Wirtschaftsakteure, einschließlich Nicht-EU-Verkäufer, die ihre Produkte in der EU anbieten, seit diesem Datum die neuen Bestimmungen einhalten müssen.

Warum die GPSR für Amazon-Verkäufer entscheidend ist

Für Amazon-Verkäufer, insbesondere solche, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ist die GPSR nicht nur eine weitere bürokratische Hürde, sondern eine grundlegende Anforderung, die den Fortbestand ihres Geschäfts auf dem europäischen Markt maßgeblich beeinflusst. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben, die von der Sperrung von Listings bis hin zu hohen Geldstrafen reichen.

Rechtliche Verpflichtung und Marktzugang

Die GPSR ist eine EU-Verordnung, was bedeutet, dass sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsakte gilt. Für jeden, der Produkte an EU-Verbraucher verkauft, ist die Einhaltung somit eine direkte rechtliche Verpflichtung. Ohne GPSR-Compliance ist der Zugang zum EU-Markt für betroffene Produkte schlichtweg nicht mehr gegeben [4].

Amazon-Anforderungen an Verkäufer

Amazon als einer der größten Online-Marktplätze in der EU ist gemäß Artikel 22 der GPSR verpflichtet, die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften zu überwachen [3]. Dies bedeutet, dass Amazon interne Prozesse implementieren muss, um die Konformität der auf seiner Plattform angebotenen Produkte zu überprüfen. Infolgedessen fordert Amazon von seinen Verkäufern aktiv Nachweise über die GPSR-Compliance. Dies kann umfassen:

Diese Anforderungen sind nicht temporär, sondern dauerhaft, da Amazon kontinuierlich die Einhaltung der Vorschriften überwachen muss [3].

Risiken bei Nichteinhaltung

Die Konsequenzen einer Nichteinhaltung der GPSR können für Amazon-Verkäufer existenzbedrohend sein:

Für Nicht-EU-Verkäufer, die weiterhin erfolgreich auf Amazon in der EU agieren möchten, ist es unerlässlich, die GPSR-Anforderungen vollständig zu verstehen und umzusetzen.

Die Rolle des EU-Bevollmächtigten (EU AR) unter der GPSR

Eine der zentralen Neuerungen und wichtigsten Verpflichtungen für Nicht-EU-Hersteller und -Verkäufer unter der GPSR ist die Benennung eines EU-Bevollmächtigten (EU AR). Diese Rolle ist entscheidend, um die Kommunikation zwischen den Wirtschaftsakteuren außerhalb der EU und den europäischen Marktüberwachungsbehörden sicherzustellen und die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Definition und Pflicht

Ein EU-Bevollmächtigter ist eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die schriftlich von einem Hersteller außerhalb der EU beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit dessen Verpflichtungen gemäß der GPSR wahrzunehmen [3] [13]. Für alle Nicht-EU-Hersteller/Importeure, die Produkte in der EU verkaufen, ist die Benennung eines EU AR Pflicht [4]. Dies gilt auch für Verkäufer, die ihre Produkte über Online-Marktplätze wie Amazon vertreiben [3].

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des EU AR

Der EU-Bevollmächtigte übernimmt eine Reihe wichtiger Aufgaben, die sicherstellen, dass die Produkte des Nicht-EU-Herstellers den EU-Vorschriften entsprechen und die Kommunikation mit den Behörden reibungslos funktioniert. Zu den Hauptaufgaben gehören [3] [13]:

Es ist wichtig zu beachten, dass der EU AR nicht die volle Verantwortung des Herstellers für die Produktsicherheit übernimmt, sondern als dessen Vertreter in der EU agiert. Die primäre Verantwortung für die Sicherheit des Produkts verbleibt beim Hersteller.

Amazon-Anforderungen bezüglich EU AR

Amazon hat die Notwendigkeit eines EU AR für Nicht-EU-Verkäufer in seinen Richtlinien klar kommuniziert. Verkäufer müssen die Kontaktdaten ihres EU AR in Seller Central hinterlegen und sicherstellen, dass diese Informationen auch auf den Produktetiketten oder der Verpackung angebracht sind [3]. Die Nichtbenennung eines EU AR kann zur Deaktivierung von Produktlistings führen und den Marktzugang in der EU erheblich erschweren.

Die Auswahl eines qualifizierten und erfahrenen EU AR ist daher von größter Bedeutung. Anbieter wie AuraDPP bieten spezialisierte EU AR Services an, die Nicht-EU-Verkäufern helfen, diese komplexen Anforderungen zu erfüllen und ihre Produkte weiterhin erfolgreich auf dem europäischen Markt anzubieten [4].

Konkrete Schritte zur GPSR-Compliance für Amazon-Verkäufer

Die Einhaltung der GPSR erfordert einen systematischen Ansatz und proaktives Handeln von Nicht-EU-Verkäufern. Die folgenden Schritte sind entscheidend, um die Compliance sicherzustellen und den reibungslosen Verkauf auf Amazon in der EU zu gewährleisten.

1. Identifizierung relevanter Sicherheitsstandards

Der erste Schritt besteht darin, die für Ihr Produkt geltenden Sicherheitsstandards und -anforderungen zu identifizieren. Die GPSR ist eine horizontale Verordnung, die durch spezifischere EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ergänzt wird. Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihr Produkt unter eine dieser spezifischen Verordnungen oder Richtlinien fällt (z.B. Spielzeugrichtlinie, EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie). Wenn dies der Fall ist, müssen Sie primär diese spezifischen Anforderungen erfüllen, wobei die GPSR als Auffangnetz für nicht abgedeckte Risiken dient [7].

2. Sicherheitsprüfungen und Testberichte

Sobald die relevanten Standards identifiziert wurden, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Produkt diese erfüllt. Dies erfordert in der Regel Produkttests durch akkreditierte Labore. Die Ergebnisse dieser Tests werden in Testberichten dokumentiert, die als Nachweis der Produktsicherheit dienen. Amazon kann diese Testberichte anfordern, um die Compliance zu überprüfen [3]. Es ist ratsam, diese Tests frühzeitig durchzuführen und die Berichte sorgfältig aufzubewahren.

3. Produktkennzeichnung

Die GPSR legt strenge Anforderungen an die Kennzeichnung von Produkten fest. Die folgenden Informationen müssen klar und sichtbar auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten angebracht sein [3] [8]:

4. Technische Dokumentation

Hersteller müssen eine umfassende technische Dokumentation für ihre Produkte erstellen und bereithalten. Diese Dokumentation muss alle relevanten Informationen enthalten, die belegen, dass das Produkt die Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllt. Dazu gehören unter anderem [3]:

Diese Dokumentation muss dem EU AR zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sie auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden vorlegen kann.

5. Bereitstellung von Informationen in Seller Central

Amazon hat spezifische Felder in Seller Central eingeführt, in denen Verkäufer die erforderlichen GPSR-Informationen hinterlegen müssen. Dazu gehören die Kontaktdaten des EU AR, Herstellerinformationen und gegebenenfalls Warnhinweise. Die korrekte und vollständige Eingabe dieser Daten ist entscheidend, um Listing-Sperrungen zu vermeiden [3].

Durch die konsequente Umsetzung dieser Schritte können Nicht-EU-Verkäufer sicherstellen, dass sie die Anforderungen der GPSR erfüllen und ihre Produkte weiterhin erfolgreich auf dem europäischen Amazon-Markt anbieten können. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen EU AR-Dienstleister wie AuraDPP kann diesen Prozess erheblich vereinfachen und die Compliance gewährleisten.

Digitaler Produktpass (DPP) und Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

Neben der GPSR prägen zwei weitere wichtige EU-Initiativen die Zukunft der Produktsicherheit und Nachhaltigkeit: die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und der damit verbundene Digitale Produktpass (DPP). Diese Regelwerke gehen über die reine Produktsicherheit hinaus und zielen darauf ab, Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltiger und transparenter zu gestalten.

Einführung in ESPR und DPP

Die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) ist das Rückgrat der EU-Strategie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Erreichung der Klimaziele. Sie ersetzt die bisherige Ecodesign-Richtlinie und erweitert deren Geltungsbereich erheblich. Die ESPR ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten [4] [5] und ermöglicht es der EU, produktspezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeit festzulegen, wie z.B. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von recycelten Materialien [4].

Der Digitale Produktpass (DPP) ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der ESPR. Er wird als „neuer Pass für Produkte“ beschrieben und ist ein standardisierter, maschinenlesbarer Datensatz, der ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus begleitet [4]. Im Gegensatz zu herkömmlichen Produktetiketten ist der DPP digital, dynamisch und umfassend. Er soll Informationen über die Zusammensetzung, die Umweltleistung, die Reparierbarkeit, Zertifizierungen und Compliance-Daten eines Produkts bereitstellen [4].

Zeitplan und betroffene Produktkategorien

Die Einführung des DPP erfolgt schrittweise, aber der Zeitplan ist ambitioniert. Ab 2027 wird der DPP für die ersten Produktkategorien obligatorisch sein. Dazu gehören [4]:

Weitere Kategorien werden in den Folgejahren hinzukommen, mit Anforderungen für [4]:

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Starttermine von den noch zu erlassenden delegierten Rechtsakten abhängen, aber der allgemeine Fahrplan ist klar: Die erste Welle beginnt 2027 und wird bis 2030 ausgeweitet [4].

Ziele und Inhalt des DPP

Die Hauptziele des DPP sind [4] [5]:

Der DPP wird eine Vielzahl von Informationen enthalten, darunter [4]:

Diese Daten müssen strukturiert und maschinenlesbar sein, typischerweise im JSON-LD-Format und ausgerichtet an GS1 Digital Link und Schema.org [4]. Der Zugang zum DPP soll in der Regel über einen QR-Code oder NFC-Tag erfolgen, der auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht ist [4].

Bedeutung für den zukünftigen Marktzugang

Der DPP wird zu einer Art „Lizenz zum Betrieb“ auf dem EU-Markt. Ohne einen gültigen DPP werden bestimmte Produkte ab 2027 keinen Marktzugang mehr erhalten [4]. Dies stellt eine enorme Herausforderung, aber auch eine Chance für Unternehmen dar, die ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent machen und sich als verantwortungsbewusste Akteure positionieren wollen. Für Nicht-EU-Verkäufer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig mit den Anforderungen des DPP ausesetzen und entsprechende Lösungen implementieren müssen, um auch in Zukunft auf dem europäischen Markt erfolgreich zu sein.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Europäische Union untermauert die Bedeutung der Produktsicherheit und Nachhaltigkeit durch die Androhung empfindlicher Strafen bei Nichteinhaltung der GPSR, ESPR und der damit verbundenen Vorschriften. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass Wirtschaftsakteure ihre Verpflichtungen ernst nehmen und die Sicherheit und den Schutz der Verbraucher sowie die Umwelt nicht gefährden.

Finanzielle Sanktionen

Die GPSR sieht vor, dass Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festlegen müssen. Bei schwerwiegenden Verstößen können Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes oder 10 Millionen Euro belegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist [4]. Diese hohen Summen sollen sicherstellen, dass die Einhaltung der Vorschriften nicht als optionale Kostenstelle, sondern als grundlegende Geschäftsanforderung betrachtet wird.

Produktsperrungen und -rückrufe

Neben finanziellen Strafen können die Marktüberwachungsbehörden auch andere einschneidende Maßnahmen ergreifen:

Reputationsschaden und Vertrauensverlust

Über die direkten finanziellen und operativen Konsequenzen hinaus kann die Nichteinhaltung von EU-Vorschriften zu einem erheblichen Reputationsschaden führen. Verbraucher legen zunehmend Wert auf sichere und nachhaltige Produkte. Unternehmen, die gegen diese Prinzipien verstoßen, riskieren den Verlust des Vertrauens ihrer Kunden und Geschäftspartner, was langfristige negative Auswirkungen auf ihre Marktposition haben kann.

Für Nicht-EU-Verkäufer ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Compliance nicht nur als rechtliche Notwendigkeit, sondern als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie zu betrachten. Die Investition in Compliance-Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern wie AuraDPP können dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und den langfristigen Erfolg auf dem europäischen Markt zu sichern.

Fazit und Ausblick

Die EU-Produktsicherheitslandschaft befindet sich in einem stetigen Wandel, und die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) markiert einen entscheidenden Meilenstein in diesem Prozess. Für Nicht-EU-Verkäufer, die ihre Produkte über Amazon und andere Online-Plattformen in der Europäischen Union anbieten, ist die Einhaltung der GPSR ab dem 13. Dezember 2024 nicht mehr optional, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Marktzugang. Die Benennung eines EU-Bevollmächtigten (EU AR) ist dabei ein zentraler Pfeiler, um die Kommunikation mit den Behörden zu gewährleisten und die erforderliche Dokumentation bereitzuhalten.

Die Konsequenzen einer Nichteinhaltung sind gravierend und reichen von der Sperrung von Produktlistings bis hin zu empfindlichen Geldstrafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 10 Millionen Euro. Es ist daher unerlässlich, proaktiv zu handeln, die eigenen Produkte auf Konformität zu prüfen, die notwendigen Kennzeichnungen anzubringen und eine lückenlose technische Dokumentation zu führen.

Der Blick in die Zukunft zeigt, dass die Anforderungen an Produkte in der EU weiter steigen werden. Mit der Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und dem Digitalen Produktpass (DPP), die ab 2027 schrittweise in Kraft treten, wird der Fokus verstärkt auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Kreislaufwirtschaft gelegt. Unternehmen, die diese Entwicklungen frühzeitig erkennen und in ihre Strategie integrieren, werden nicht nur die Compliance sicherstellen, sondern sich auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Compliance-Dienstleistern wie AuraDPP kann Nicht-EU-Verkäufern dabei helfen, die Komplexität dieser Vorschriften zu meistern und einen reibungslosen und erfolgreichen Marktzugang in der EU zu gewährleisten. AuraDPP bietet umfassende Unterstützung beim EU AR Service und beim Digital Product Passport Service, um Unternehmen auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten.

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Referenzen

[1] ComplianceGate. (2025, 25. Januar). GPSR Requirements for Amazon Sellers – A Practical Guide. Verfügbar unter: https://www.compliancegate.com/amazon-gpsr/

[2] LexisNexis. (2026, 21. Mai). EU General Product Safety Regulation (EU GPSR) 2023/988. Verfügbar unter: https://www.lexisnexis.com/en-gb/legal/guidance/the-eu-general-product-safety-regulation

[3] Seller Sprite. (2026, 25. Mai). What Amazon Sellers Need to Know About GPSR Compliance in the EU. Verfügbar unter: http://www.sellersprite.com/en/blog/What-Amazon-Sellers-Need-to-Know-About-GPSR-Compliance-in-the-EU

[4] Fluxy.One. (o.D.). Digital Product Passport Explained: 2025–2030 Timeline and Compliance Guide. Verfügbar unter: https://fluxy.one/post/digital-product-passport-dpp-eu-guide-2025-2030?srsltid=AfmBOorfJOakJ0dMA2nPga-JY-WIBicyz69RVXW6Y43Kr2KCm2MNKY8r

[5] Tributech. (2025, 2. Februar). Introduction to the ESPR and Digital Product Passports. Verfügbar unter: https://www.tributech.io/blog/introduction-to-ESPR-and-DPP

[6] EUR-Lex. (2023, 10. Mai). Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/eng

[7] Compliance Services International. (o.D.). General Product Safety Regulation (GPSR). Verfügbar unter: https://complianceservices.com/general-product-safety-regulation-gpsr/

[8] Intertek. (2025, Januar). EU General Product Safety Regulation: A Comprehensive Guide. Verfügbar unter: https://www.intertek.com/resources/white-papers/2025/eu-general-product-safety-regulation-gpsr-a-comprehensive-guide/

[9] EU Compliance Partner. (o.D.). EU Responsible Person GPSR Compliance for Sellers. Verfügbar unter: https://eucompliancepartner.com/amazon-gpsr-eu-responsible-person

[10] EUR-Lex. (2023, 10. Mai). Verordnung (EU) 2023/988, Erwägungsgrund 10. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/eng

[11] EUR-Lex. (2023, 10. Mai). Verordnung (EU) 2023/988, Erwägungsgrund 11. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/eng

[12] EUR-Lex. (2023, 10. Mai). Verordnung (EU) 2023/988, Erwägungsgrund 12. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/eng

[13] PTC. (2026, 25. März). Getting Ready for the EU Digital Product Passport: ESPR, Timelines, and Data Readiness. Verfügbar unter: https://www.ptc.com/en/blogs/retail/digital-product-passport-espr?srsltid=AfmBOoqwbiE7S9BC5W3qPAkrHW6uCelEmfRT_B7MgdJasqczMxtJcBeE


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