EU-Bevollmächtigter für Nicht-EU-Verkäufer | AuraDPP

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988) verpflichtet alle Nicht-EU-Verkäufer zur Benennung eines EU-Bevollmächtigten. AuraDPP bietet EU-AR-Service ab €99/Monat mit 24-Stunden-Setup — akzeptiert von Amazon EU, eBay, Etsy und allen großen EU-Marktplätzen.

Warum Nicht-EU-Verkäufer einen EU-Bevollmächtigten benötigen

Amazon verlangt von allen Nicht-EU-Verkäufern, einen GPSR-Verantwortlichen in Seller Central anzugeben. Ohne gültigen EU-Bevollmächtigten können Ihre EU-Listings deaktiviert werden. AuraDPP stellt eine registrierte EU-Adresse in Bratislava, Slowakei (EU-Mitgliedstaat) bereit. Wichtiger Hinweis: Falls ein in der EU registrierter Importeur Ihre Produkte offiziell einführt, kann dieser gemäß GPSR Art. 4 bereits die Pflichten des Verantwortlichen übernehmen — in diesem Fall ist kein separater EU-Bevollmächtigter erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre rechtliche Situation.

Preisübersicht EU-AR-Service

Starter €99/Monat (bis 50 SKU), Growth €149/Monat (bis 200 SKU), Scale €249/Monat (unbegrenzte SKU). Alle Preise und Leistungen ansehen.

Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?

Der Digitale Produktpass ist eine elektronische Aufzeichnung von Produktinformationen gemäß der EU-ESPR-Verordnung. Er enthält Informationen zu Materialien, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit — zugänglich über einen QR-Code. AuraDPP bietet DPP-Erstellung und -Hosting ab €19/Monat.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein EU-Bevollmächtigter?
Ein EU-Bevollmächtigter ist eine in der EU registrierte juristische Person, die als Ansprechpartner für EU-Marktüberwachungsbehörden fungiert. Gemäß GPSR müssen alle Nicht-EU-Verkäufer einen Bevollmächtigten benennen.
Wie schnell ist die Einrichtung?
AuraDPP schließt die Einrichtung des Bevollmächtigten innerhalb von 24 Stunden nach Antragstellung ab. Offizielle Dokumente für Amazon Seller Central werden sofort bereitgestellt.
Für welche Plattformen gilt dies?
Amazon EU (alle Marktplätze), eBay, Etsy, Shopify und alle anderen EU-Plattformen. Die Anforderung gilt für alle Verkäufer, die physische Produkte an EU-Verbraucher verkaufen.